Lohn- & Gehaltsabrechnung

Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen

Entlastung bei Verwaltungsaufgaben im Personalwesen und der Lohnbuchhaltung.

Lohn- & Gehaltsabrechnung

Wir übernehmen mit der Erstellung der Lohnbuchhaltung die Abrechnung der Lohn- und Gehaltszahlungen für Ihr Unternehmen. 

Außerdem werden dabei, wenn Sie es wünschen, die dazu gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen erstellt. 

Sämtliche Leistungen für den Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter und allgemeine Verwaltungsaufgaben wie Zahlungsverkehr übernehmen wir für Sie. 

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Arbeitnehmer
  • Sozialversicherungsmeldungen
  • Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Lohnsteuer-Bescheinigungen
  • Datenübermittlungen an Banken, Krankenkassen und Finanzbehörden.
  • Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten
  • Berechnung von Nettolöhnen und Abzügen (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Anrechnung von Abschlagszahlungen, Pauschalierte Lohnsteuer)
  • Erstellung der Beitragsnachweise zur Sozialversicherung
  • Berechnung der Bezüge für Arbeitszeiten, Schlechtwetterzeiten/ Kurzarbeiterzeiten, Urlaubsgelder/ Weihnachtsgelder/ anteiliges 13. Monatsgehalt, Tantiemen
  • Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe
  • Anträge bei Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
  • Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
  • Erstellung von Buchungslisten, Lohnartenlisten, Kostenstellenlisten, Kostenträgerlisten,
  • Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen
  • Betreuung und Teilnahme bei

– Lohnsteuer-Außenprüfungen

– Sozialversicherungsprüfungen

– Prüfungen durch das Arbeitsamt

  • Beratung zu Sonderfragen z.B.

– geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)

– kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

– Beschäftigung von Studenten, Schülern, Praktikanten

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